Kontakt  |  

Impressum  |  

Übersicht  |  

Haftungsausschluß  |  

Intranet  |  

Sie sind hier: 

>> Leistungsangebote 

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 87b SGB XI

 

Mit der letzten Reform der Pflegeversicherung wurden die Pflegekassen verpflichtet, zusätzliche Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Heimbewohner mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf zu finanzieren. Alle stationären Einrichtungen der poli.care-/Ensemble-Unternehmensgruppe haben mittlerweile mit den Verbänden der Pflegekassen auf Landesebene entsprechende Vergütungszuschläge nach § 87b SGB XI vereinbart. Dies ermöglicht uns, Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung für betroffene Bewohner zu erbringen, ohne dass dies zu einer zusätzlichen Kostenbelastung für die Bewohner führt.

Der Vergütungszuschlag wird von den Pflegekassen getragen und bei privat Pflegeversicherten von dem privaten Versicherungsunternehmen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes erstattet. Mit der Zahlung des vereinbarten Vergütungszuschlags von der Pflegekasse an die Pflegeeinrichtung hat der betroffene Pflegebedürftige Anspruch auf Erbringung der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gegenüber der Pflegeeinrichtung.

Darstellung des zusätzlichen Betreuungsangebotes und des anspruchsberechtigten Personenkreises:

Pflegeversicherte Bewohner mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Einschränkungen, die dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind (sog. Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf nach § 87b SGB XI), haben Anspruch auf Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung, wenn und solange

die Pflegekasse beim Bewohner einen erheblichen zusätzlichen Betreuungsbedarf im Sinne von § 45a SGB XI festgestellt hat und
zwischen der Einrichtung und der Pflegekasse eine Vereinbarung nach § 87b SGB XI besteht und die Pflegekasse den Vergütungszuschlag an die Pflegeeinrichtung zahlt.

Unsere zusätzliche Betreuung und Aktivierung umfasst Maßnahmen und Tätigkeiten, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Das von uns für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung eingesetzte Personal steht den betroffenen Heimbewohnern für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung, nimmt ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste und soll Sicherheit und Orientierung vermitteln.

Die Betreuungsangebote orientieren sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Bewohner unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biographie, dem Geschlecht sowie dem jeweiligen situativen Kontext. Vor diesem Hintergrund soll das zusätzliche Betreuungsangebot die Motivation, Betreuung und Begleitung zum Beispiel bei folgenden Alltagsaktivitäten beinhalten:

Unser Leistungsangebot für Sie umfasst u.a.

 

Die Maßnahmen werden im Rahmen von Gruppenaktivitäten angeboten, um einer drohenden oder bereits eingetretenen sozialen Isolation zu begegnen.

Sofern es nach der persönlichen Situation, z.B. bei Bettlägerigkeit, und der konkreten sozial-emotionalen Bedürfnislage der Heimbewohner erforderlich ist, wird auch eine Einzelbetreuung angeboten.

Zu Fragen nach dem zusätzlichen Leistungsangebot nach § 87b SGB XI stehen Ihnen die Teams unserer Pflege- und Seniorenzentren gern zur Verfügung!

Betreutes Wohnen / Service-Wohnen / Residenzen