Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt (Kurzzeitpflege).
Ist eine Pflegeperson (pflegende Angehörige) wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung für längstens vier Wochen je Kalenderjahr (Verhinderungspflege):
Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sowie auch befristetes Probewohnen wird bei poli.care und Ensemble in den Pflege- und Seniorenzentren sowie in den stationären Abteilungen der Residenzen angeboten.
Verweise:
1. Weitere Informationen zum Leistungsangebot „Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege“ finden Sie hier“
2. Unsere Pflege- und Seniorenzentren sowie Pflegeabteilungen in Residenzen finden Sie hier



