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>> LeistungsangeboteTagespflege
Wann ist die Tagespflege sinnvoll?Wenn eine kurzfristige, erhöhte Pflegebedürftigkeit eintrittWenn die Pflegeperson / die pflegende Angehörige teilweise entlastet werden sollWenn die Pflegeperson / die pflegende Angehörige einer Erwerbstätigkeit nachgehtWenn der Pflegebedürftige einige Stunden am Tag ständiger Beaufsichtigung benötigt
In einer Tagespflege werden ältere pflegebedürftige Menschen tagsüber in der Einrichtung gepflegt und betreut, ansonsten aber leben sie in ihrer eigenen Wohnung. Bei Besuchern der Tagespflege wird vorausgesetzt, dass sie transportfähig, nicht dauerhaft bettlägrig sind und die Versorgung in der Wohnung in der Nacht, am Morgen und am Abend sichergestellt ist. Eine Tagespflege kann tage- oder sogar stundenweise besucht werden, d.h., auch ein wöchentlicher Besuch an 2 bis 3 Tagen kann vereinbart werden. Zu jeder Tagespflege gehört ein Fahrdienst, der die Tagespflegegäste morgens von zu Hause abholt und nachmittags wieder zurückbringt. Der Transport kann natürlich von den Angehörigen erbracht werden.
Unser Leistungsangebot für Sie umfasst u.a.
- Hol- und Bringeservice direkt von der Haustür und zurück
- Grund- und Behandlungspflege, z. B. auch ärztlich verordnete Behandlungspflege z.B. Insulingaben, Verbandswechsel durch Pflegefachkräfte
- Angebote der Tagesstrukturierung z.B. durch das Vor- und Zubereiten von Mahlzeiten
- Anregung und Beschäftigung wie z.B. Gedächtnistraining, gemeinsame Ausflüge und Aktivitäten, aktivierende Gesprächsrunden zu bestimmten Themen
- Bewegungsübungen, wie z.B. bei Sitztänzen oder gymnastischen Übungen
- Soziale Kontakt zu anderen pflegebedürftigen
- Gemeinsame Mahlzeiten
- Entlastung der Pflegeperson / der pflegenden Angehörigen
- Beratung und Hilfe bei pflegerischen und finanziellen Fragen
Leistungen der Versicherungen und Finanzierung der Tagespflege:
Anspruch auf Leistungen der Tagespflege haben Versicherte dann, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichenden Umfang sichergestellt werden kann. Für Leistungen in einer Tagespflege ist bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag auf teilstationäre Pflege unter Angabe der Einrichtung und der Häufigkeit der Besuche zu stellen.
Die Finanzierung der Tagespflegeeinrichtung erfolgt wie bei einer vollstationären Pflegeeinrichtung, d.h., sie besteht aus einem Pflegesatz für die allgemeine Pflegeleistungen, Behandlungspflege und soziale Betreuung sowie einer Pauschale für die Kosten für Unterkunft / Verpflegung und den Investitionskosten. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die allgemeinen Pflegeleistungen, die Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Die Pflegekasse rechnet direkt mit der Tagespflege ab.
Die Leistungen der Pflegekassen für die Tagespflege entsprechen den Sachleistungen im ambulanten Bereich. Der Zuschuss beträgt monatlich in der Pflegestufe I 420 €, in der Pflegestufe II 980 € sowie in der Pflegestufe III 1.470 € (Stand: bis 31.12.2009). Darüber hinausgehende Leistungen müssen vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden.
Bei der Kombination von Tagespflege mit ambulanter Pflege hat jeder Pflegebedürftige seit 01.07.2008 einen erhöhten Anspruch auf mehr Leistung. 50% der ambulanten Sachleistungen bekommt er zusätzlich in seiner Pflegestufe für die Tagespflege, d.h. der monatliche Zuschuss beträgt bei Kombination beider Leistungen monatlich in der Pflegestufe I 620 € oder in der Pflegestufe II 1.470 € (Stand: bis 31.12.2009)
Berechnungsbeispiele für die Berechnung der Heimkosten finden Sie auf den Internetseiten unserer Einrichtungen.
Zu Fragen der Leistungen der Versicherungen und zur Finanzierung der Tagespflege stehen Ihnen die Teams unserer Einrichtungen gern zur Verfügung!

