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Stationäre Pflege

Stationäre Pflege in Pflegeheimen und Residenzen

Wenn häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, kann es notwendig werden, in eine Pflegeeinrichtung umzuziehen. Vollstationäre Pflege wird von Menschen in Anspruch
genommen, die in eine Pflegestufe für stationäre Pflege eingestuft sind. Gemäß unseres Leitbildes möchten die Pflege- und Seniorenzentren sowie die stationären Abteilungen in den Seniorenresidenzen der poli.care- und Ensemble-Gruppe Ihnen als Pflegebedürftigen ein angemessenes Zuhause im hohen Alter bieten!


Zusätzliche Betreuungsleistungen bei Demenz

Insbesondere an Demenz erkrankte pflegebedürftige Menschen haben einen ganz besonderen Bedarf bei der allgemeinen Betreuung und Begleitung, der bisher im Rahmen der Pflegeversicherung nicht berücksichtigt wurde. Mit der letzten Pflegeversicherungsreform hat sich dies geändert:
Alle stationären Einrichtungen der poli.care-/Ensemble-Unternehmensgruppe haben mittlerweile mit den Pflegekassen auf Landesebene entsprechende Vereinbarungen nach § 87b SGB XI geschlossen.

 

Verweise:
1. Weitere Informationen zum Leistungsangebot „stationäre Pflege“ finden Sie hier

2. Weitere Informationen zum Leistungsangebot "Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 87b SGB XI" finden Sie hier

3. Unsere Pflege- und Seniorenzentren sowie Pflegeabteilungen in Residenzen finden Sie hier

 

 

 

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