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>> LeistungsangeboteStationäre Pflege in Pflegeheimen und Residenzen
Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der stationär pflegebedürftige Menschen (in der Regel älter als 65 Jahre und/oder chronisch kranke Menschen) dauerhaft wohnen und Rund-um-die-Uhr gepflegt und sozial betreut werden. Die Pflegeeinrichtung soll ein Ersatzzuhause für die Bewohner sein. Sie kann das Zuhause jedoch nie ersetzen. Durch Bezugspflege, dass heißt durch konkrete Ansprechpartner für jeden Pflegebedürftigen, soll das Gefühl, Zuhause zu sein, verstärkt werden
Die Pflege im Heim bietet einen geschützten Rahmen. Ähnlich wie in einem Hotel werden alle wesentlichen Dinge organisiert und geregelt, z.B. die regelmäßige Versorgung mit Mahlzeiten, das Reinigen der Wäsche und der Zimmer und natürlich die individuelle notwendige pflegerische Versorgung. Rund um die Uhr stehen Pflegefachkräfte und Betreuungskräfte zur Verfügung und geben damit die notwendige Sicherheit
Unser Leistungsangebot für Sie umfasst u.a.
- Grundpflege allgemeine Pflegeleistungen, z.B. Hilfen bei der Körperpflege sowie bei der Nahrungsaufnahme
- Medizinische Behandlungspflege, z.B. Wechseln von Verbänden, Wundbehandlung, Medikamentengabe
- Soziale Betreuung und Mobilität
- Angebote zum Erhalt der Alltagskompetenz
- hauswirtschaftliche Versorgung, z.B. Zimmerreinigung, Reinigung der Wäsche
- Speisenversorgung, in der Regel 6 Mahlzeiten pro Tag
- Organisation von Ausflügen, Reisen, Gemeinschaftsveranstaltungen
- Angehörigenbetreuung
- Organisation von Leistungen der Physiotherapie, Logotherapie
- Beratung in allen Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Finanzierung der Leistungen
- Persönliche Zimmergestaltung
- Bereitstellung von Aufenthaltsräumen zum Empfang von Besuch
- Bereitstellung von Telefon und Internet-Anschlüssen
Leistungen der Versicherungen und Finanzierung stationärer Pflegeleistungen:
Der Leistungsanspruch auf Leistungen der stationären Pflege ist im Sozialgesetzbuch XI in § 43 geregelt: „Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche und teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt.“
Beim Einzug in ein Pflegeheim wird immer ein Heimvertrag abgeschlossen, der auf Grundlage der gesetzlichen Anforderungen sowohl Kosten als auch Leistungen regelt.
Die Finanzierung besteht in einem Pflegesatz für die allgemeine Pflegeleistungen, Behandlungspflege und soziale Betreuung sowie einer Pauschale für die Kosten für Unterkunft / Verpflegung und den Investitionskosten. Die Leistungen der Pflegeversicherung / die Zuschüsse der Pflegeversicherung sind ebenfalls im Sozialgesetzbuch XI in § 43 geregelt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die allgemeinen Pflegeleistungen, die Behandlungspflege, die soziale Betreuung sowie Unterkunft / Verpflegung. Die Pflegekasse rechnet direkt mit der stationären Pflegeeinrichtung ab.
Der Zuschuss der Pflegekassen beträgt monatlich in der Pflegestufe I 1.023 €, in der Pflegestufe II 1.279 €, in der Pflegestufe III 1.470 € sowie beim Härtefall 1.750 € (Stand: bis 31.12.2009). Die Zuschüsse der Pflegekassen für Stufe III und Härtefall werden ab 01.01.2010 angehoben.
Dies bedeutet, dass die Pflegeversicherung nicht alle Kosten deckt. Über die Sachleistungsbeträge hinausgehende Kosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden. Bei Personen, die nicht genügend Rente erhalten bzw. Vermögen besitzen, werden die Kosten vom Sozialamt übernommen.
Berechnungsbeispiele für die Berechnung der Heimkosten finden Sie auf den Internetseiten unserer Einrichtungen.
Zu Fragen der Leistungen der Versicherungen und zur Finanzierung stationärer Pflege stehen Ihnen die Teams unserer Pflege- und Seniorenzentren gern zur Verfügung!

